ARAG Experten informieren über mündliche Rechtsgeschäfte Verträge dürfen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch per Handschlag bzw. mündlich geschlossen werden.
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ARAG Experten informieren über mündliche Rechtsgeschäfte Verträge dürfen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch per Handschlag bzw. mündlich geschlossen werden.